Das Mansardengeschoss eines Dreiparteienhauses sollte umgebaut und mit dem Spitzbogen zu großzügigem Wohnraum vereint werden. Grundsätzlich sollte die Form des Daches nicht groß verändert werden, so wollte es das Bauamt. Eine Dachterrasse und eine kastenförmige Gaube waren Zugeständnisse, mit denen die Wünsche der Bauherren nach viel Außenraum mitten in der Stadt umgesetzt werden konnten.